Der Rehasport Verein „Fomsache Reha & Sport e.V.“ unterstützt Menschen mit chronischen Leiden, nach schweren Erkrankungen oder mit Behinderungen in der Gesundheitsvor- und -nachsorge.
Durch therapeutisch-sportliche Maßnahmen in Rehasportgruppen wird die körperliche Leistungsfähigkeit erhalten bzw. wiedergewonnen. Unsere Übungsprogramme helfen Ihnen, Folgeschäden (z.B. nach
Operationen) zu vermeiden sowie Ihre Selbstständigkeit und Ihre Handlungsfähigkeit bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben wiederzuerlangen.
Formsache Reha & Sport e.V. fördert ehemalige Patienten aus der orthopädischen Rehabilitation. Der Verein steht ebenfalls Menschen offen, die gezielte Gesundheitsprävention
betreiben wollen. Wir sind in den Schwimmbädern in Schermbeck Gahlen und Hünxe zu finden.
Ist der Antrag auf Rehasport durch Ihre Krankenkasse bestätigt, bringen Sie das Formular zu Ihrem Programm mit. An welchem Programm Sie teilnehmen können, besprechen wir vorab telefonisch. Vorraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine regelmäßige Teilnahme. Unentschuldigtes fernbleiben aus der Gruppe hat eine Kündigung zur Folge. Über die Rehasport Verordnung hinaus, haben Sie bei „Form-Sache Reha -Sport e.V. “ die Möglichkeit weitere Leistungen zu buchen. Der Vorteil daraus ist, dass Sie flexibel bleiben können. Sie können in den Ferien weiterhin Ihren Sport betreiben. Fehlstunden wegen Krankheit oder Urlaub bequem aufholen und vor oder nach Ihrem Unterricht schwimmen gehen. Die Krankenkassenverbände begrüßen eine Mitgliedschaft in den Rehabilitationssportgruppen auf freiwilliger Basis, um die eigenverantwortliche Durchführung des Bewegungstrainings zu fördern und nachhaltig zu sichern. Diese werden nicht durch die Krankenkassen gefördert, können Ihnen jedoch dabei helfen die Erfolge Ihrer körperlichen Aktivität zu fördern und weiter auszubauen.
Unsere Regeln zum kostenfreien Rehasport.
Für einen Verein ist der Rehasport ein sehr schwierige Hürde. Wir müssen mit unserer Dienstleistung in Vorkasse treten. Die Kosten für die Schwimmbäder und Übungsleiter werden monatlich regelmässig geleistet und die Abrechnungen der Krankenkassen werden zwischen 3 und 6 Monaten ausgezahlt.
Sollten Sie Ihren Rehasport unregelmässig besuchen, können wir unsere halbjährlichen Abrechnungen bei der Krankenkasse nicht einfordern.
Die Folge daraus ist die Schließung der Gruppen. Wir bitte um Berücksichtigung unserer Lage, sollten Sie sich für den Rehasport entscheiden.
Aus diesen Gründen heraus bestehen folgende Regeln um an unseren Gruppen teilnehmen zu können.
Unter AquaGym/Buchung finden Sie Informationen zu unserer Mitgliedschaft mit RehaVO.
Datenschutz und Richtlinien zu Fotos und Bildern.
Mit der Buchung eines unserer Programme, willigen Sie in die Verarbeitung von Fotomaterial ein. Diese dienen ausschliesslich zum eigenen Zweck. Sollte dies icht erwünscht sein, bitten wir um Rücksprache. Hierbei beachten wir nat. die Privatsphäre eines jeden.
Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie in Ruhe die AGB
Allgemeine Mitgliedschaftsbedingung
1.Vertragsgegenstand
1.1. Das Mitglied erhält das Recht entsprechend der Mitgliedschaft während der Kurszeiten bzw. Öffnungszeiten. Die zur Verfügung stehenden Sporteinrichtung / Hallenbad zu nutzen. Form- Sache Reha – Sport e.V. behält sich vor, an Feiertagen geschlossen zu halten.
1.2. Die Nutzung der Einrichtungen ist nur bei Vorlage einer gültigen Mitgliedschaft / Kursbuchung möglich.
2. Geltung dieser Geschäftsbedingungen
2.1. Sämtliche Angebote und Leistungen gegenüber den Mitgliedern/Teilnehmern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind Bestandteil aller Mitgliedschaftsverträge sowie sämtlicher Nebenleistungen unter Einschluss zukünftiger neuer und evtl. geänderter Leistungsangebote.
2.2. Neufassung der AGB werden Vertragsinhalte, wenn Form- Sache Reha – Sport e.V. diese dem Mitglied unter Hervorhebung der Änderung übermittelt und das Mitglied nicht binnen einer Frist von einem Monat seit Zugang schriftlich widerspricht.
3. Mitgliedschaft
3.1. Die Mitgliedschaft wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und beginnt zum 1. des dem Vertragsschluss folgenden Monats, sofern keine
andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
3.2. Mitgliedschaften, für die eine Mindestlaufzeit vereinbart wird, verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht fristgemäß gekündigt werden. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
4. Mitgliedsbeitrag/Zahlungsweise
4.1. Form- Sache Reha – Sport e.V. bietet als Zahlungsmöglichkeit die Teilnahme am SEPA- Basislastschriftverfahren an: Hier werden die Beiträge jeweils ab ersten Bank- Tag eines Monats Ihrem Konto belastet. Bei anderen Zahlungsweisen sind unsere jeweiligen Bestimmungen zu erfragen und zu beachten.
4.2. Bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit und Vorauskasse ist unabhängig von der Zahlungsart (Ziff. 4.1) der gesamte Betrag im Voraus zum Vertrags-
beginn fällig. Daneben besteht bei Mitgliedschaften mit Mindestlaufzeit auch eine monatliche Zahlungsweise bzw. Quartalsweise entsprechend der
Zahlungsart.
4.3. Im Verzugsfall werden anfallende Mahnkosten berechnet.
4.4. Im Falle jeder, mangels Deckung oder unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurück gereichter Lastschrift ist Form- Sache Reha – Sport e.V.
berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch
einzuziehen.
4.5. Die vereinbarte Vorabnutzungsgebühr (und die Verwaltungsgebühr) sind bei Abschluss des Vertrages fällig. Die Nichtzahlung dieser Gebühren entbindet das Mitglied nicht vom Vertrag.
4.6. Form- Sache Reha – Sport e.V. bietet verschiedene Ermäßigungen an. Je Mitgliedschaft ist nur eine Ermäßigung möglich. Die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Das Mitglied hat Form- Sache Reha – Sport e.V. umgehend darüber zu informieren, wenn die Voraussetzungen für die gewährten Ermäßigung nicht mehr vorliegen. Weiterhin hat das Mitglied mindestens alle 6 Monate die
Voraussetzungen erneut zu belegen. Geschieht das nicht, wird die vereinbarte Ermäßigung außer Kraft gesetzt, und der monatliche Beitrag wird um den
ausgewiesenen Rabattbetrag erhöht. Eine rückwirkende Ermäßigung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.
4.7. Der monatliche bzw. /1/4 jährliche Beitrag gilt, wie umseitig vereinbart, bei Mindestlaufzeitverträgen als fest vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder bei Verträgen auf unbestimmte Zeit kann der Beitrag durch Form- Sache Reha – Sport e.V. zum Beginn eines neuen Kalenderjahres mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat geändert werden.
5. Kündigung/Stornierung
5.1. Die frwl. Mitgliedschaft mit anfänglich vereinbarter Mindestlaufzeit können mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Monatsende (in der Verlängerung) gekündigt werden.
5.2. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung kann ausschließlich per E- Mail (formsache-dorsten@gmx.de) gesendet werden. Für die Einhaltung der Frist ist die fristgemäße Abgabe oder Absendung maßgeblich.
5.3. Probezeit. Innerhalb der ersten 14 Tage nach Abschluss kann die Mitgliedschaft schriftlich zum Ende des ersten Vertragsmonats gekündigt werden.
über die Gebühren wie Vorabnutzung sowie den ersten Monatsbeitrag hinaus entstehen dem Mitglied keine weiteren Kosten.
5.4. Stornierungen von quartalsweisen Leistungsangeboten (Schwimmschule / Aqua Gym) werden 20% des Kaufpreises, bei Zurücktreten während des
Kurses werden besuchte Zeiten mit 15 Euro pro Kursstunde zusätzlich berechnet. (20% plus 15 Euro)
6. Krankheit/Sportunfähigkeit/Ruhezeiten/
6.1. Insgesamt können monatsweise, nach schriftlichem Antrag bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder berufsbedingter Abwesenheit bis zu
maximal 6 Monate Ruhezeit gewährt werden. Wird eine Ruhezeit vereinbart, erfolgt dies nur monatsweise. Der Zeitraum der Ruhezeit schließt sich an die
Laufzeit des Vertrages an. Innerhalb dieses Zeitraums kann keine weitere Ruhezeit gewährt werden, sofern bereits 6 Monate gewährt wurden. Anstatt
einer Kündigung von 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gilt für die Fälle einer gewährten Ruhezeit die Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der an
den Vertrag angehängten Ruhezeit.
6.2. Der Antrag ist bei Form- Sache Reha – Sport e.V. spätestens 14 Tage vor geplantem Ruhezeitbeginn zu stellen. Ein Attest muss grundsätzlich spätestens 3 Wochen nach Beginn der Erkrankung / Sportunfähigkeit Form- Sache Reha – Sport e.V. im Original vorliegen. Eine rückwirkende Anerkennung bei verspäteter Vorlage des Nachweises erfolgt nicht.
7. Änderung der Öffnungszeiten
Form- Sache Reha – Sport e.V. behält sich vor, die Öffnungszeiten / Kurszeiten in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf
kurzfristige Schließungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge,
da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.
8. Daten des Mitglieds
Änderungen der Mitgliedschaften, z.B. Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung, sind unverzüglich Form- Sache Reha – Sport e.V. per E Mail formsache-dorsten@gmx.de mitzuteilen, Kosten für Notwendige Gebühren bei Adressenermittlungen bzw. Rücklastschriften trägt das Mitglied, wenn es seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist.
9. Haftung
Die Haftung von Form- Sache Reha – Sport e.V. auch für Folgeschäden, ist auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Für mitgebrachte Kleidung und
sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird im Rahmen des gesetzlichen Zulässigen keine Haftung übernommen.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit/Sozial Media
Form- Sache Reha – Sport e.V. sichert sein Mitglied zu, dass sämtliche personenbezogenen Daten (einschließlich Gesundheits- und Fitnessdaten)
streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Verwaltung und Abwicklung der Mitgliedschaftsverträge sowie zur Übermittlung neuer Angebote bzw.
Neuigkeiten zu Trainings- und Ernährungsmöglichkeiten verwendet werden. Diese Daten werden weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weiter-
gegeben. Das Mitglied kann auf Anfrage Auskunft über die bei Form- Sache Reha – Sport e.V. gespeicherten Daten erhalten und kostenfrei die Richtig-stellung oder Löschung der Daten verlangen. Foto und Bildmaterial dürfen von Form- Sache Reha – Sport e.V. für Sozial Media Zwecke verwendet
werden, sofern Sie den Richtlinien entsprechen
11. RECHTSANSPRÜCHE bei Ausfall
Für
Stunden/ Kurse, die wegen technischen Defekten, Krankheit des Kursleiters oder sonstigen zwingenden Gründen ausfallen müssen, kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Es besteht kein
zwingender Grund für eine Außerordentliche Kündigungen. Der Anbieter ist berechtigt, eine Vertretung zu stellen, Ausweichtermine anzusetzen oder Ausweichorte (Schwimmbäder) zu nennen. Stunden die
durch Verunreinigung des Wassers (z.B. durch Verkotung oder Erbrechen von Teilnehmern) abgebrochen werden müssen, werden nicht ersetzt. Ebenso die, die aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden
können (z.B. defekte im Bad, Unwetter, Katastrophen, Seuchen etc.).
12. Schlussbestimmungen
12.1.Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf diese Schriftformerfordernis.
12.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bemüht dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.
12.3. Falls Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam oder nichtig sind oder werden, so bleiben die restlichen Teile der Bestimmung davon unberührt. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Teile treten die Bestimmungen des deutschen Rechtes.
Stand: 01. Juni 2021