Über den Verein - Allgemeine Informationen

Der Rehasport Verein „Fom-Sache Rrha-Sport e.V.“ unterstützt Menschen mit chronischen Leiden, nach schweren Erkrankungen oder mit Behinderungen in der Gesundheitsvor- und -nachsorge. Durch therapeutisch-sportliche Maßnahmen in Rehasportgruppen wird die körperliche Leistungsfähigkeit erhalten bzw. wiedergewonnen. Unsere Übungsprogramme helfen Ihnen, Folgeschäden (z.B. nach Operationen) zu vermeiden sowie Ihre Selbstständigkeit und Ihre Handlungsfähigkeit bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben wiederzuerlangen.
Form-Sache Reha -Sport e.V. fördert ehemalige Patienten aus der orthopädischen Rehabilitation.  Der Verein steht ebenfalls Menschen offen, die gezielte Gesundheitsprävention betreiben wollen.
Form-Sache Reha -Sport e.V. nutzt die Trainingseinrichtungen, Schwimmbäder in Schermbeck Gahlen und Hünxe.


Ist der Antrag auf Rehasport durch Ihre Krankenkasse bestätigt, bringen Sie das Formular zu Ihrem Programm mit. An welchem Programm Sie teilnehmen können, besprechen wir vorab telefonisch. Vorraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine regelmäßige Teilnahme. Unentschuldigtes fernbleiben aus der Gruppe hat eine Kündigung  zur Folge. Über die Rehasport Verordnung hinaus, haben Sie bei „Form-Sache Reha -Sport e.V. “ die Möglichkeit weitere Leistungen zu buchen. Der Vorteil daraus ist, dass Sie flexibel bleiben können. Sie können in den Ferien weiterhin Ihren Sport betreiben. Fehlstunden wegen Krankheit oder Urlaub bequem aufholen und vor oder nach Ihrem Unterricht schwimmen gehen. Die Krankenkassenverbände begrüßen eine Mitgliedschaft in den Rehabilitationssportgruppen auf freiwilliger Basis, um die eigenverantwortliche Durchführung des Bewegungstrainings zu fördern und nachhaltig zu sichern. Diese werden nicht durch die Krankenkassen gefördert, können Ihnen jedoch dabei helfen die Erfolge Ihrer körperlichen Aktivität zu fördern und weiter auszubauen.

Der Weg zur Verordnung

 

Wie kommen Sie zum Rehasport?
  1. Erkrankung/körperliche Beschwerden. Arztbesuch/Rehabilitation (ambulant oder stationär)
  2. Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport (Formular Nr. 56)
  3. Prüfung und Genehmigung durch Ihre Krankenkasse
  4. Terminabsprache mit Form-Sache Reha-Sport e.V.

 

Unsere Regeln zum kostenfreien Rehasport.

 

Für einen Verein ist der Rehasport ein sehr schwierige Hürde. Wir müssen mit unserer Dienstleistung in  Vorkasse treten. Die Kosten für die Schwimmbäder und Übungsleiter werden monatlich regelmässig geleistet und die Abrechnungen der Krankenkassen werden zwischen 3 und 6 Monaten ausgezahlt.

 

Sollten Sie Ihren Rehasport unregelmässig besuchen, können wir unsere halbjährlichen Abrechnungen bei der Krankenkasse nicht einfordern.

 

Die Folge daraus ist die Schließung der Gruppen. Wir bitte um Berücksichtigung unserer Lage, sollten Sie sich für den Rehasport entscheiden.

 

Aus diesen Gründen heraus bestehen folgende Regeln um an unseren Gruppen teilnehmen zu können.

  • Die RehaProgramme finden ausschliesslich mit einer Teilnehmerzahl von 10 Persone statt. (max.15)
  • Befindet sich die Übungsleitung im Urlaub oder einer kurzfristigen Krankmeldung (max.3 Wochen) findet das Programm in diesem Zeitraum nicht satt. (kein Ersatztrainer)

Unter AquaGym/Buchung finden Sie Informationen zu unserer Mitgliedschaft mit RehaVO.