Folgende Regeln haben wir für einen reibungslosen Ablauf festgele
Vereins-Informationen - Update - Corona-Virus und Rehasport (06.04.2022)
Aktuelle Coronaschutzverordnung
Am 03.04.2022 ist eine neue Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft getreten, in welcher die Vorgaben des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes auch für NRW angewandt wurden. Sowohl die 3G- als auch die 2Gplus-Zugangsbeschränkungen sowie die allgemeine Maskenpflicht in
Innenräumen entfallen. Somit unterliegt der (Reha-) Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Beschränkungen mehr. Demnach gelten für den (Rehabilitations-)Sport im Freien sowie in Innenräumen keine einschränkenden Regelungen mehr.
Allerdings möchten wir dennoch auf die weiterhin hohen Inzidenzzahlen in NRW verweisen und in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten aufzeigen, die alle Vereine zur weiteren Eindämmung der Infektionszahlen nutzen können:
• Eigenverantwortlichkeit übernehmen und sich selbst sowie andere möglichst keiner unangemessenen Infektionsgefahr aussetzen
• AHA – Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)
• Hygienekonzept wird aufrecht erhalten und die bewährten Regelungen für Sporträume und Veranstaltungen werden möglichst beibehalten!
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Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause
bleiben.
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Mindestens 1,50 m Abstand halten
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Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
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Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
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Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; vor und nach dem Essen und
Toilettengang)
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a) Händewaschen mit Seife für 20–30 Sekunden. Die Wassertemperatur hat keinen Einfluss auf die Reduktion der Mikroorganismen. Viel wichtiger sind die
Dauer des Händewaschens und das Maß der Reibung beim Einseifen der Hände (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/)
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b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss
Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die
vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe auch www.aktion-sauberehaende.de).
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Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen
benutzen
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Husten-und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu
anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
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Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung MNB, community mask oder Behelfsmaske) tragen. Damit können Tröpfchen, die man z.B.
beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Dies
darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Im Unterricht ist das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich. Trotz MNS oder
MNB sind die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, eise zum Umgang mit den Behelfsmasken
Folgende Hinweise des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind zu beachten
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Auch mit Maske sollte der geforderte Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
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Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen oder desinfiziert werden.
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Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein
und an den Rändern möglich streng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
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Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
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Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
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Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese
möglichst nicht berührt werden.
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Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden.
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Eine mehrfache Verwendung an einem Tag ist unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Eine zwischenzeitliche Lagerung erfolgt dabei trocken an der Luft (nicht
in geschlossenen Behältern!), sodass Kontaminationen der Innenseite der Maske/des MNS aber auch Verschleppungen auf andere Oberflächen vermieden werden.
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Die Maske sollte nach abschließendem Gebrauch in einem Beutel o. ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur
über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
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Masken sollten täglich bei mindestens 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle
Herstellerhinweise beachtet werden